Wertminderung
Ein repariertes Unfallfahrzeug verkauft sich schlechter als ein unfallfreies — dieser Minderwert steht Ihnen zu.
Die Wertminderung ist einer der Posten, die der Versicherungs-Gutachter gern „vergisst“ — dabei kann sie mehrere hundert bis tausend Euro ausmachen. Wir erfassen sie in jedem Gutachten.
Was ist Wertminderung?
Auch nach einer technisch einwandfreien Reparatur gilt ein Fahrzeug als Unfallwagen — und ist damit beim Verkauf weniger wert. Diesen Wertverlust nennt man Wertminderung. Sie ist ein eigenständiger Schadensersatzanspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Merkantile und technische Wertminderung
- Merkantile Wertminderung: der Wertverlust allein durch die Unfalleigenschaft — der häufigste und wichtigste Fall.
- Technische Wertminderung: wenn trotz Reparatur ein technischer Mangel verbleibt (heute eher selten).
Was die Höhe der Wertminderung beeinflusst
Die Bewertung erfolgt im Einzelfall — diese Faktoren geben den Ausschlag.
Fahrzeugalter
Je jünger das Fahrzeug, desto höher fällt die Wertminderung in der Regel aus.
Laufleistung
Niedrige Kilometerstände bedeuten meist einen größeren Minderwert.
Schwere des Schadens
Umfang und Art der Beschädigung wirken sich direkt auf den Wertverlust aus.
Fahrzeugwert & Modell
Wiederbeschaffungswert und Marktgängigkeit fließen in die Berechnung ein.
Wann haben Sie Anspruch?
Eine Wertminderung kommt typischerweise in Betracht, wenn:
- der Schaden über einen reinen Bagatellschaden hinausgeht,
- das Fahrzeug nicht zu alt ist und keine extrem hohe Laufleistung hat,
- es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt.
Die genaue Bewertung nimmt der Sachverständige im Einzelfall vor.
Der Wertverlust auf einen Blick
Auch nach perfekter Reparatur bleibt eine Lücke zum unfallfreien Fahrzeug — genau das ist Ihre Wertminderung.
= 850 € Wertminderung— ein Anspruch, der ohne eigenes Gutachten meist unter den Tisch fällt. (Beispielwerte zur Veranschaulichung.)
Warum wird sie oft übersehen?
Weil die gegnerische Versicherung kein Interesse daran hat, sie auszuzahlen. Ohne unabhängiges Gutachten taucht die Wertminderung in der Regulierung häufig gar nicht auf. Genau deshalb lohnt sich ein eigener Gutachter — siehe auch Nutzungsausfall.
